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Oberwalliser-Alpen.ch - Camping
In der Schweiz gibt es eine spezielle
Form des sogenannten Jedermannsrechtes, welches es jeder Person
im Prinzip gestattet, im Freien zu übernachten, soweit dabei
keine Schäden entstehen oder Abfälle zurückbleiben. Dieses Recht
ist allerdings in zahlreichen Kantonen durch Verbote
eingeschränkt. Im Nationalpark, in Jagdbanngebieten,
Naturschutzgebieten und während der Ruhezeiz in Wildruhezonen
darf weder campiert noch biwakiert werden, beziehungsweise
dürfen die Wege ohnehin nicht verlassen werden. Dort, wo es
erlaubt ist, wird empfohlen, die Genehmigung des
Grundstückeigentümers einzuholen. Ausserhalb der Verbotzonen ist
eine einzelne Übernachtung einer kleineren Personengruppe
oberhalb der Waldgrenze unproblematisch. Aus Rücksicht auf
Wildtiere und sensible Ökosysteme wird davon abgeraten, in Auen,
in Feuchtgebieten, direkt an der oberen Waldgrenze sowie in der
Nähe von Felsen zu übernachten. Der Schweizerische Alpen-Clup
(SAC) gibt dazu ein Merkblatt heraus. |
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